Ihre Forderungen rechtssicher durchsetzen
Unbezahlte Rechnungen sind ärgerlich und sie belasten Ihre Liquidität und können Ihre Geschäftsabläufe erheblich beeinträchtigen. Daher unterstützen wir Sie beim effektiven Forderungseinzug: vom ersten außergerichtlichen Inkassoschreiben bis zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.
Als erfahrene Kanzlei im Bereich Inkassorecht und Zwangsvollstreckung vertreten wir Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler beim professionellen Umgang mit offenen Forderungen.

Was versteht man unter Inkasso?
Inkasso bezeichnet den Einzug offener Geldforderungen durch einen Dritten, dass meint beispielsweise einen Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister. Ziel ist es, die Forderung schnell, rechtssicher und möglichst außergerichtlich durchzusetzen.
Wir übernehmen für Sie den gesamten Ablauf:
- Prüfung der Forderung auf Durchsetzbarkeit
- Fristsetzung und Mahnung
- Kontaktaufnahme mit dem Schuldner
- Vergleichsverhandlungen
- Einleitung gerichtlicher Schritte bei Zahlungsverweigerung
Dabei treten wir nicht als Inkassobüro, sondern als anwaltlicher Vertreter auf – mit allen rechtlichen Befugnissen und gerichtlicher Durchsetzungskompetenz.
Das gerichtliche Mahnverfahren – schnell und kosteneffizient
Reagiert der Schuldner auf Ihre Mahnung nicht, folgt das gerichtliche Mahnverfahren. Das ist ein bewährter Weg, schnell zu einem sogenannten Vollstreckungstitel zu kommen.
Wie läuft das Mahnverfahren ab?
- Mahnantrag beim zuständigen Amtsgericht
- Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt
- Widerspruchsfrist (14 Tage) – keine Reaktion = nächster Schritt
- Vollstreckungsbescheid beantragen
- Zwangsvollstreckung aus dem Titel möglich
Wir kümmern uns um die Antragstellung, Fristenkontrolle und alle weiteren Maßnahmen.
Zwangsvollstreckung – wenn der Schuldner weiter nicht zahlt
Ist die Forderung durch einen Titel abgesichert (z. B. Vollstreckungsbescheid oder Urteil), kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Das bedeutet: Der Gerichtsvollzieher wird tätig oder Konten, Gehälter bzw. Vermögenswerte werden gepfändet.
Unsere Leistungen bei der Zwangsvollstreckung:
- Beauftragung des Gerichtsvollziehers
- Kontopfändung oder Lohnpfändung
- Sachpfändung (z. B. Büroeinrichtung, Lagerbestände)
- Eintrag in das Schuldnerverzeichnis
- Langfristige Überwachung titulierten Forderungen
Wir behalten auch ältere Forderungen im Blick und prüfen regelmäßig Vollstreckungsmöglichkeiten.
Rechtsanwalt statt Inkassobüro – Ihre Vorteile
Ein Rechtsanwalt für Inkasso- und Zwangsvollstreckungsrecht bietet gegenüber klassischen Inkassounternehmen klare Vorteile:
| Rechtsanwalt | Inkassobüro |
| Rechtliche Prüfung der Forderung | Nur oberflächliche Prüfung |
| Vertretung vor Gericht möglich | Nein |
| Vollstreckung bis zum Äußersten | Eingeschränkt |
| Gebühren durch Schuldner erstattungsfähig | Nicht immer |
Ein weiterer Pluspunkt: Das anwaltliche Schreiben erzeugt in der Regel eine deutlich höhere Wirkung beim Schuldner.
Inkassobegleitung für Unternehmen & Freiberufler
Wir unterstützen:
- Handwerksbetriebe
- Dienstleistungsunternehmen
- Vermieter & Hausverwaltungen
- Ärzte & Heilberufe
- Selbstständige & Freelancer
Ob einmaliger Forderungseinzug oder regelmäßige Beitreibung – wir gestalten die Zusammenarbeit transparent, effizient und rechtssicher.
Jetzt offene Forderung durchsetzen – effizient & rechtssicher
Ob einmalig oder regelmäßig – bei uns sind Ihre Inkassofälle in erfahrenen Händen. Wir kombinieren rechtliche Präzision mit pragmatischem Vorgehen und sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Jetzt anwaltliche Inkasso-Beratung anfordern – für konsequente Durchsetzung offener Forderungen.
FAQ
Was kostet ein Inkassoverfahren?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und der Komplexität des Falls. Bei erfolgreicher Durchsetzung sind die Kosten in der Regel vom Schuldner zu tragen. Wir erstellen Ihnen gern ein transparentes Angebot.
Wie lange dauert es, bis eine Forderung vollstreckt wird?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ein außergerichtliches Inkassoverfahren kann innerhalb weniger Tage Wirkung zeigen. Gerichtliche Verfahren dauern in der Regel einige Wochen – bei Zwangsvollstreckungen kommt es auf die Vermögenslage des Schuldners an.
Was ist der Unterschied zwischen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid?
Der Mahnbescheid ist der erste gerichtliche Schritt im Mahnverfahren. Reagiert der Schuldner nicht, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden – dieser ist ein vollstreckbarer Titel.
Muss ich die Forderung vorher selbst mahnen?
Eine vorherige Mahnung ist grundsätzlich sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich – vor allem, wenn bereits ein Zahlungsverzug vorliegt. Wir übernehmen auf Wunsch das gesamte Mahnwesen für Sie.

