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Handelsrecht

Rechtssichere Lösungen für Unternehmen

Ob Vertragsverhandlungen, Vertriebsstrukturen oder rechtliche Konflikte – im Geschäftsalltag stellen sich regelmäßig Fragen aus dem Handels- und Wirtschaftsrecht. Damit Sie rechtlich sicher agieren können, unterstützen wir Sie mit klarer, praxisnaher Beratung auf Basis jahrzehntelanger Erfahrung.

Was ist der Unterschied zwischen Handelsrecht und Wirtschaftsrecht?

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht für Kaufleute und regelt unter anderem das Handelsregister, das Handelsgeschäft, Handelsvertreter und Prokura. Grundlage ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Es betrifft vor allem Unternehmen im täglichen Geschäftsverkehr.

Das Wirtschaftsrecht ist ein übergeordneter Begriff und umfasst das gesamte Recht der Wirtschaft – also auch Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht oder öffentliches Wirtschaftsrecht.

Wir beraten und vertreten Unternehmen in beiden Bereichen. Dazu gehören beispielsweise Vertragsgestaltung, Vertretung in Streitfällen oder bei der rechtlichen Bewertung unternehmerischer Entscheidungen.

Unsere Leistungen im Handels- und Wirtschaftsrecht

Ob Vertragsgestaltung, rechtliche Absicherung im Vertrieb oder Konfliktlösung – wir bieten Unternehmen eine umfassende rechtliche Begleitung in allen Bereichen des Handels- und Wirtschaftsrechts. Unser Ziel: klare Strukturen, rechtssichere Lösungen und wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse.

1. Gestaltung und Prüfung von Handelsverträgen

Ob Kaufvertrag, Liefervertrag, Kommissionsvertrag oder Kooperationsvereinbarung – wir gestalten und prüfen Ihre geschäftlichen Verträge so, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen. Auch komplexe Vertriebsverträge, Franchiseverträge oder Handelsvertreterverträge sind bei uns in besten Händen.

Typische Inhalte:

  • Vertragsstruktur und Risikoverteilung
  • Gewährleistungs- und Haftungsregelungen
  • Regelungen zur Kündigung, Laufzeit, Verlängerung
  • Einbindung von AGB und branchenspezifischen Klauseln

2. Beratung zum Handelsvertreterrecht und Vertragshändlerrecht

Sie arbeiten mit Handelsvertretern oder Vertragshändlern zusammen? Dann sollten die rechtlichen Grundlagen klar geregelt sein. Wir beraten Sie zu:

  • ordnungsgemäßen Vertragsgestaltungen,
  • Kündigungsfristen und Ausgleichsansprüchen (§ 89b HGB),
  • Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit,
  • Wettbewerbsverboten und Provisionsregelungen.

3. Wettbewerbsrecht & Markenschutz

Unlautere Werbung, Nachahmung, irreführende Aussagen oder Verstöße gegen das UWG? Im Wettbewerbsrecht prüfen wir Sachverhalte gründlich und vertreten Sie bei Abmahnungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen, sodass Sie sich auf Ihr tägliches Geschäft konzentrieren können. Ebenso gehört der Schutz Ihrer Marke oder Ihres Unternehmenskennzeichens als Teil unserer Beratung dazu.

4. Franchiserecht und Vertriebsstruktur

Ob als Franchisegeber oder Franchisenehmer – der Aufbau eines Franchisesystems erfordert klare rechtliche Regelungen. Wir beraten zu rechtssicheren Franchiseverträgen und bewerten Ihr Modell im Hinblick auf Haftung, Gebühren, Know-how-Schutz und Wettbewerbsverbote.

5. Wirtschaftsstreitigkeiten & Prozessführung

Wenn es zum Streit kommt, vertreten wir Ihre Interessen – außergerichtlich oder vor den Zivil- und Handelsgerichten. Wir prüfen Sachverhalte, sichern Beweise, entwickeln Verhandlungsstrategien und vertreten Sie bis zur Entscheidung.

Rechtliche Begleitung für Unternehmen – von der Gründung bis zur Expansion

Unsere Mandanten sind vor allem mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Gründer. Daher begleiten wir Sie in allen rechtlichen Belangen des Handels- und Wirtschaftsrechts. Vom ersten Geschäftskonzept über das laufende Tagesgeschäft bis hin zu komplexen Transaktionen oder Umstrukturierungen:

Typische Beratungsfelder:

  • Gesellschaftsrechtliche Strukturierung (GmbH, UG, OHG etc.)
  • Geschäftsführerverträge & Prokura
  • Compliance & Haftungsvermeidung
  • Rechtliche Aspekte bei Digitalisierung und E-Commerce
  • Internationale Vertragsbeziehungen

Internationales Wirtschaftsrecht – global gut beraten

Sie arbeiten mit internationalen Partnern oder agieren als Tochtergesellschaft im Ausland? Wir unterstützen Sie auch im grenzüberschreitenden Wirtschaftsrecht – z. B. bei englischsprachigen Verträgen, internationalen Lieferbedingungen (Incoterms), Gerichtsstandsvereinbarungen oder Schiedsverfahren.

Wir haben ein Netzwerk mit spezialisierten Kanzleien im In- und Ausland, sodass wir auch komplexe internationale Sachverhalte effizient und rechtssicher bearbeiten können.

Wirtschaftsrechtliche Beratung mit Praxisnähe

Rechtliche Beratung im Handelsrecht und Wirtschaftsrecht ist bei uns keine akademische Auslegung von Paragraphen, sondern ein Werkzeug für Ihren unternehmerischen Erfolg. Wir sprechen Ihre Sprache, denken unternehmerisch mit und liefern praktikable Lösungen.

Ihre Vorteile:

  • Langjährige Erfahrung in wirtschaftsrechtlicher Beratung
  • Schnelle, verständliche Kommunikation
  • Maßgeschneiderte Vertragslösungen
  • Vertretung vor Gericht & außergerichtlich
  • Kombination aus juristischem Know-how und unternehmerischem Verständnis

FAQ

Was regelt das Handelsrecht konkret?

Das Handelsrecht betrifft alle Vorschriften, die für Kaufleute im Geschäftsverkehr gelten. Etwa zum Handelsregister, zu Handelsgeschäften, zur Prokura, zur Buchführung oder zu Handelsvertretern.

Wann sollte ich einen wirtschaftsrechtlichen Anwalt hinzuziehen?

Sobald Verträge abgeschlossen, Investitionen geplant oder Streitigkeiten absehbar sind, ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll. So lassen sich rechtliche Risiken vermeiden und wirtschaftliche Schäden minimieren.

Wie unterscheiden sich Handelsvertreter und Vertragshändler rechtlich?

Handelsvertreter handeln im Namen und auf Rechnung des Unternehmens, Vertragshändler auf eigene Rechnung. Infolgedessen ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten – z. B. beim Ausgleichsanspruch oder der Wettbewerbspflicht.

Benötige ich bei grenzüberschreitenden Geschäften eine spezielle rechtliche Beratung?

Ja – insbesondere bei internationalen Lieferverträgen, Gerichtsstandsvereinbarungen oder der Anwendung ausländischen Rechts ist spezialisierte Beratung unerlässlich. Da sich auch kulturelle Unterschiede und unterschiedliche Rechtssysteme auf Vertragsinhalte und Durchsetzbarkeit auswirken können, ist eine Beratung nahezulegen. Wir begleiten Sie rechtssicher durch internationale Vertragsverhandlungen und koordinieren bei Bedarf mit Kanzleien im Ausland.